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Offener Brief an OVG Münster zu "Anerkennung als Religionsgemeinschaft" |
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Sehr geehrte Damen und Herren Laut Maßgabe des BVG
Leipzig, das keine inhaltliche Bewertung vornahm, muss das OVG
Münster prüfen, ob die klagenden Dachverbände, der „Islamrat“ und
der „Zentralrat der Muslime“ (ZMD), über die bloße
Interessenvertretung hinaus auch gemeinsame religiöse Überzeugungen
selbständig gestalten. Sollte das Gericht zu der Überzeugung kommen,
dass es sich um Religionsgemeinschaften handelt, muss es dann
prüfen, ob es unter dem Gesichtspunkt der Verfassungstreue
Bedenken gibt. Sich immer auf die
Religionsfreiheit nach GG Artikel 4 berufend, haben Muslime,
begleitet von islamischen Verbänden, einige grundsätzliche
Teilerfolge vor Gericht erzielt (Schächten, Kopftuchurteil). Über
das jüngste Urteil berichtete das Hamburger Abendblatt am
20.04.2005: Das Verwaltungsgericht Hamburg
urteilte: „Muslimin, 9 Jahre alt, muss am Schwimmunterricht in der
Schule mit Jungen teilnehmen“. Ausschlaggebend für dieses Urteil war
das Alter. Das Gericht verweist darauf, dass die
Bekleidungsvorschriften des Korans nicht für Mädchen vor
der Geschlechtsreife gelten. Dieser Hinweis auf das Alter und die
Geschlechtsreife steht im Einklang mit der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts, das zugunsten der Familie eines
älteren Mädchens entschieden hatte, das vom Schwimmunterricht
befreit wurde. Gegen die Entscheidung des VG haben die Eltern
bereits Beschwerde beim OVG eingelegt. (Möglicherweise ist das
Mädchen für das Urteil der nächsten Instanz im „richtigen“ Alter.) So konnte einmal mehr die Religion
Islam mit dem Koran und den daraus hervorgehenden Vorschriften (die
Scharia) Eingang in die Rechtsprechung unseres freiheitlichen
Rechtssystems finden. Wenn das so ist, müssen wir uns
mit dem Koran im Verhältnis zum Grundgesetz
auseinandersetzen. Nun kann es keinesfalls Aufgabe
der Gesellschaft als Ganzes sein, über die Religion Islam zu
urteilen. Alle internen Verhaltensweisen sind Sache des
Islam, wie alle Verhaltensweisen anderer Religionen oder
weltanschaulichen Gruppierungen deren Sache sind. Was die Zivilgesellschaft aber
als Ganzes angeht, ist die Art und Weise, wie Religionsverbände und
Weltanschauungsgruppierungen sich gegenüber der Gesellschaft als
Ganzes verhalten wollen.
Aus dieser zivilgesellschaftlichen
Verantwortung heraus ist dieser Brief geschrieben.
Ein brisantes und
aufschlussreiches Dokument liefert die beigefügte
Gegenüberstellung von Artikeln des Grundgesetzes und den
entsprechenden Vorschriften aus dem Koran (Scharia), die ein
Mitglied des Zentralrats der Muslime in einer Stellungnahme zur
Charta des ZMD vornimmt: Unter der Überschrift „Verbietet das deutsche Recht
das Leben der Muslime nach der Scharia?“ weist er zunächst darauf hin, dass
er vorsichtshalber den Begriff „Scharia“ durch den Begriff
„islamische Lebensweise“ ersetzen wird. Er sagt wörtlich: „Auf
die Verwendung des Wortes Scharia verzichte ich hier, um eine
langwierige Definition zu vermeiden und keinen Anlass zur Verwirrung
zu geben, ebenso auf strafrechtliche Bestimmungen, die im
hiesigen Kontext zu behandeln nicht relevant ist.“ Dann führt das Mitglied im ZMD,
Ahmad von Denffer, im Folgenden Beispiele aus dem Grundgesetz und
dazu entsprechende Koranstellen auf, die die Unvereinbarkeit des GG
mit dem islamischen Recht aufzeigen. Das trifft insbesondere auf die
Stellung der Frau zu. Ich zitiere als Beispiel:
„Vielleicht sollte man sich vorstellen, die Frage nach der
Gleichberechtigung der Frau in der Weise anzugehen, in der man sich
hinsichtlich der Frage nach der sogenannten „Sklaverei“ verhalten
hat, wobei ich selbst meine, man sollte statt von Sklaven besser von
Knechten oder „unfreien Menschen“ sprechen, um eine fälschliche
Assoziation nicht auszulösen.“ Bei der Frage des Islamischen
Religionsunterrichts bemängelt er GG Art.7 Abs.3,mit dem die
religiöse Erziehung muslimischer Kinder kontrolliert werden. soll.
( 1 ) Der ZMD und der zu ihm in
Konkurrenz stehende Islamrat haben eine Zweckgemeinschaft gegründet,
um den Status einer Religionsgemeinschaft zu erlangen und als solche
islamischen Religionsunterricht gleichberechtigt neben den anderen
Religionen flächendeckend in Deutschland geben zu können. Dabei muss
auch die Frage gestellt werden, wieso gläubige Muslime, die die
anderen Religionen nicht als gleichwertig ansehen, die
Gleichberechtigung ihrer „einzig wahren Religion“ mit den anderen
Religionsgemeinschaften einfordern? „Die Religion bei Gott ist
(einzig) der Islam.“ (Al-Imran, Vers 19) In welcher Art und Weise verhält
sich der Islamrat gegenüber der Gesellschaft als Ganzes? Der Islamrat vertritt in
seinem Dachverband rund 30 Organisationen, von denen laut
Verfassungsschutz viele direkt und indirekt mit der türkischen
„Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) zusammenarbeiten.
Der Islamrat wird von der Bewegung Milli Görüs beherrscht, die vom
Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Verband wird vom ehemaligen
Generalsekretär der IGMG Ali Kizilkaya geführt. Zu den Erkenntnissen des
Verfassungsschutzes mehrerer Länder gehört, dass die Aktivitäten des
Islamrats direkte Bezüge zu den Bestrebungen der IGMG erkennen
lassen: „Das Vorantreiben des Ausbaus einer Parallelgesellschaft“,
„das Anstreben von Freiräumen für islamisches Recht in Deutschland“
und „Ansatzpunkte für extremistische Bestrebungen“, wird erwähnt,
und weiter heißt es: „Das Ziel (der IGMG)ist dementsprechend eine
andere Gesellschafts- und Rechtsordnung unter Geltung der Scharia.“
(2) Das Sprachrohr der IGMG, die „Milli
Gazete“, verunglimpfte im Januar 2005 unter der Überschrift „Wir
warnen die Dialogbefürworter“ Juden und Christen. Der Verfasser
forderte die dialogbereiten islamischen Gemeinden dazu auf, den
Koran als das göttliche Buch des einzig wahren Islam (der einzig
wahren Religion) zu erklären: „Der Koran warne die Muslime davor,
sich mit Juden und Christen anzufreunden. Die Dialogbefürworter
hätten diesen ausdrücklichen Befehl des Korans missachtet“. (Al-Imran,
Vers 19) Laut Satzung stehen bei der IGMG
die soziale, kulturelle und religiöse Betreuung der Mitglieder in
örtlichen Moscheevereinen im Vordergrund. Die Wirklichkeit sieht laut
Verfassungsschutz und Erkenntnissen in Schulen anders aus: „Unter
dem Mantel islamischer Erziehungs- und Bildungsarbeit ist die IGMG
bestrebt, türkische Jugendliche dem Einfluss der westlichen
pluralistischen Gesellschaft zu entziehen und sie stattdessen auf
eine an Koran und Scharia orientierte Denkweise einzuschwören. Der
von „Milli Görüs“ dominierte Islamrat wirkt so der
gesellschaftlichen Integration von hier lebenden türkischen Muslimen
entgegen. Die IGMG verhält sich in ihren Grundzügen
integrationsfeindlich. Sie ist allerdings zunehmend bestrebt, diese
Ausrichtung in ihrer offiziellen Darstellung zu verschleiern.“ Wie wirkt sich diese „religiöse
Erziehung“ schon jetzt in den Schulen aus? „Über 50 Prozent der türkischen
Schüler in Deutschland sind bereit, für den islamischen Glauben
andere Menschen wie Juden, Christen und Ungläubige zu töten ,
zitiert der „Informationsdienst gegen Rechts.“ Lehrer berichten, dass sich die
Probleme mit Schülern arabischer und türkischer Nationalität
verschärfen: „Intoleranz, Gewaltbereitschaft, frauenfeindliche
Äußerungen und Isolationstendenzen seien Ausdruck einer zunehmenden
Islamisierung.“ Berichte über das Frauen
verachtende Verhalten von muslimischen Schülern gegenüber
Lehrerinnen und Mitschülerinnen - insbesondere ohne Kopftuch - sowie
über vom Turn-, Schwimm- und Biologieunterricht und von
Klassenfahrten abgemeldete muslimische Mädchen und über die immer
jünger werdenden „Kopftuchträgerinnen“ gibt es inzwischen
landesweit. Untersuchungen an Schulen und
Stimmensammlungen unter Schülern in NRW zeigen einen prägenden
Einfluss islamistischer Organisationen insbesondere auf das
Frauenbild der Muslime auf. Die negativen Erscheinungen sind
insbesondere an jenen Schulen zu beobachten, an denen islamischer
Religionsunterricht angeboten wird. ( 3 ) Johannes Kandel, Leiter des
Referats „Interkultureller Dialog“ der Friedrich- Ebert-Stiftung,
hält einen Dialog mit den großen islamischen Organisationen für
unmöglich: „Die Vertreter dieser Organisationen verstehen sich als
politische Lobbyisten, sie sind nicht in der Lage, über ,die
Religion Islam in einer pluralistischen Demokratie‘ Gespräche zu
führen“. (TAZ 11.12.2004) A.Kizilkaya gibt sich nach außen
gesprächsbereit und tolerant. Die Verfassungstreue des Islamrats
wird ständig betont. Nach seinem Verständnis gibt es im Islam eine
absolute Religionsfreiheit. Die Gleichberechtigung der Frau würde im
muslimischen Alltagsleben längst praktiziert. Zugleich vertritt er
die Ansicht, dass islamische Frauen das Kopftuch tragen sollen. Dies
sei „ohne Zweifel vom Koran gefordert“. In einem Interview mit Yasin
Allder von der „Islamischen Zeitung“ antwortet A.Kizilkaya auf die
Frage, ob es irgendeine Form der Zusammenarbeit mit dem ZMD, dem
zweiten Dachverband gäbe: „Es gibt einige Themenfelder, in denen wir
zusammenarbeiten, etwa in Sachen islamischer Religionsunterricht,
und auch beim Thema Halal-Schlachten, da haben wir noch rechtliche
Probleme, darum haben wir eine gemeinsame Kommission“. Im gleichen Gespräch beschreibt
A.Kisilkaya „Milli Görüs“ als den größten Mitgliedsverband im
Islamrat und als einen der größten Verbände in Deutschland: „Deshalb
ist Milli Görüs wichtig.“ A.Kizilkaya distanziert sich in
keiner Weise von der IGMG. Der hessische Verfassungsschutz
bleibt trotz einiger Versuche, Milli Görüs als integrations- und
wandlungsbereite Organisation darzustellen (W.Schiffauer und
auch.Kizilkaya), bei seiner Warnung: „Auch wenn die innere
Sicherheit stark durch den islamistischen Terrorismus bedroht wird,
stellt die Strategie des nicht-militanten Islamismus,
insbesondere der IGMG, langfristig eine größere Gefahr für
die freiheitliche demokratische Grundordnung dar.“ „Wir müssen für eine
Eroberung des Islam in Europa kämpfen. Im Rahmen dessen soll in
Deutschland die Scharia eingeführt werden :“Ein religiöser Muslim
ist auch gleichzeitig ein Verfechter der Scharia. Der Staat, die
Medien und die Gerichtsbarkeit haben nicht das Recht, sich
einzumischen.“ (Milli Görüs und ihr Sprecher Ali Yksel in einer
Erklärung 1998 in der „Milli Gazete“ vom 7.08.2001,Seite 2) Aus der „Milli Gazete“, einer
formal unabhängigen, praktisch aber Milli Görüs eng verbundenen
Zeitschrift, zitiert der Verfassungsschutz Hetztiraden gegen
„perverse Institutionen, allen voran Juden- und Christenkomitees.“
( 4 ) Der Islamrat bekennt sich zur
Religionsfreiheit und fordert diese für sich ein. Der ständig
angeführte Satz aus dem Koran, nach dem es „Keinen Zwang im Glauben“
gebe (Sure 2/ 256) ist eine Aussage, die nur für Muslime
gilt, die ihren Glauben den Regeln entsprechend uneingeschränkt
ausüben. Wer allerdings seinen Glauben verlassen will, riskiert im
Islam sein Leben. Die Scharia bedroht jeden mit dem Tod, der aus der
islamischen Glaubensgemeinschaft austritt. Das steht im klaren
Widerspruch zur „negativen Religionsfreiheit“, die das Grundgesetz
garantiert. ( 5 ) Andersherum sind die Anhänger des
Islam gezwungen, andere zum Islam zu zwingen. Sure 9:29: „Kämpft
gegen diejenigen, die nicht an Allah glauben... (siehe auch Sure
2:193) und Sure 47:4: „und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den
Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis,
wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fesseln fest macht“. Es ist nicht bekannt, dass der
Islamrat diese Anweisungen aus dem Koran verändert oder gestrichen
hat. Er hat auch nicht den Koran in Frage gestellt. In der NDR- Reportage „Nix Deutsch
- Eine Schule kämpft für Integration“ wird gezeigt, wie
Lehrer einer Hamburger Schule vergeblich versuchen, die Eltern
muslimischer Schülerinnen von der Notwendigkeit zur Teilnahme am
Sport- und Schwimmunterricht und von Klassenfahrten zu überzeugen.
Zuletzt suchten die Lehrer das Gespräch mit dem stellvertretenden
Vorsitzenden des „Bündnisses der Islamischen Gemeinden in
Norddeutschland“ Ahmet Yazici. Dieser bestand auf besonderen Regeln
für Mädchen oder Nichtteilnahme und sagte wörtlich: „Das
Grundgesetz ist Gesetz, aber Lehrpläne sind verhandelbar“. Die
dort zuständige Moschee mit ihrem Verein gehört zu Milli Görüs. Gruppen wie „Milli Görüs“ ziehen
verstärkt gegen Kritiker vor Gericht. Ursula Spuler-Stegemann,
Professorin für Islamwissenschaften, meint, dass Konsequenzen dieser
Strategie sichtbar werden: „Manche Wissenschaftskollegen und
Publizisten melden sich nicht mehr zu Wort. Immer Weniger
Journalisten wagen es, über die wahren Hintergründe zu berichten.
Gegen Aussagen in den Medien wird teils erfolgreich Einspruch
erhoben oder prozessiert“. Im Jahr 2002 wurde über Vorgänge
an Berliner Schulen berichtet, an denen die Islamische Föderation
islamischen Religionsunterricht erteilt. Die Berichterstattung durch
Lehrer, Eltern und Medien suchten islamistische Gruppen zu
verhindern: Jeder, der z. B. über die offenkundige Verbindung der
Islamischen Föderation (IF) zur IGMG berichtete, musste mit
einstweiligen Verfügungen und Widerrufsbegehren rechnen. Dutzende
Anwälte aus der Umgebung der IF waren im Einsatz. Der Berliner Schulsenator (und das
Grundgesetz) unterlag, als das VG Berlin gegen ihn urteilte:
„Muslimische Religionslehrer dürfen gegen das Grundgesetz
Deutschlands predigen, ohne dass die Schulaufsicht eingreifen darf“.
www.mutlu.de Kann der Dachverband Islamrat, der
von Milli Görüs beherrscht wird, als Partner unseres Staates für
den Religionsunterricht auftreten? Als genehmigte
Religionsgemeinschaft würde der Islamrat Macht, Einfluss und Geld
gewinnen. Wie würde er die rechtlichen Vorteile nutzen? In welcher Art und Weise
verhält sich der Zentralrat der Muslime gegenüber der Gesellschaft
als Ganzes? Der orthodox – islamistisch
ausgerichtete „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ (ZMD),
der vom wahhabitischen Saudi- Araber Nadeem Elyas geführt wird,
vertritt nur etwa 3-5 Prozent der Muslime in Deutschland. Der ZMD besteht aus neunzehn
Vereinen, von denen mindestens neun zur islamistischen
Muslim-Bruderschaft gehören. Die „Islamische Gemeinschaft
Deutschland“ (IGD) ist als Niederlassung der fundamentalistischen
Bruderschaft Mitglied im Dachverband des ZMD und wird vom
Verfassungsschutz NRW beobachtet. Nadeem Elyas bestreitet jede Nähe
zur Muslim- Bruderschaft, distanziert sich aber laut
Verfassungsschutzchef H. Möller nicht deutlich von ihr. Am 20.02.2002 veröffentlichte der
ZMD unter dem Titel „Islamische Charta“ eine Grundsatzerklärung zur
Beziehung der Muslime zum Staat und zur Gesellschaft. Unter der Überschrift „Zentralrat der Muslime (ZMD)
bekennt sich zur Priorität des Islamischen Rechts“ beschrieb das Landesamt für
Verfassungsschutz BW sehr eindrücklich und differenziert, dass sich
die Werteordnung der Verfasser der „Islamischen Charta“ keineswegs
am Grundrechtskatalog orientiert: „Schwerpunkt dieser
Grundsatzerklärung ist das religiös-politische Bekenntnis, das den
alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens umfassenden
islamistischen Ansatz nicht aufgibt.“ Eine intensivere Beschäftigung mit
dem Papier zeigt auf, dass diese Charta nicht als ein
Bekenntnis zum Rechtsstaat aufgefasst werden kann. Die Charta umgeht spitzfindig jede
Definition der Menschenrechte und geht der
Auseinandersetzung um die Stellung der Frau mit der Islamischen
Pflichtenlehre aus dem Weg. Diese gebiete, „Gleiches soll gleich
sein“ und erlaubt „Ungleiches ungleich“ zu behandeln. Da ja die
Frau von Natur aus anders als der Mann, also „ungleich“ sei, wird
die Frage der Gleichberechtigung der Frau auf diese Weise im Sinne
der Scharia beantwortet. Neben der Vorrangstellung
islamischer Rechtsprinzipien wird in der Charta auch ein
Forderungskatalog aufgestellt: „Man wünscht unter Beibehaltung
der islamischen Identität eine große Teilhabe am öffentlichen Leben.
Deutschsprachiger Islam-Religionsunterricht, Respektierung
islamischer Bekleidungsvorschriften, Schutz der islamischen
Feiertage, Bau von Moscheen in Innenstädten samt
lautsprecherverstärktem Gebetsruf gehören zum Wunschkatalog des
ZMD.“ ( 6 ) Bassam Tibi, Professor in
Göttingen, Moslem, bezweifelt, ob die Auffassungen des orthodox-
wahhabitischen Islam des Nadeem Elyas mit säkularer Demokratie und
einem religiös-kulturellem Pluralismus im Sinne des deutschen
Grundgesetzes vereinbar ist (29.05.2002 „Die ZEIT“). Er fragt auch,
ob die vom Zentralrat abgegebenen Bekenntnisse zum Grundgesetz, zur
Demokratie und zum religiösem Pluralismus aufrichtig oder bloß „Takiya“
oder „Iham“ sind, d.h. die bewusste Täuschung der Ungläubigen, die
nach dem Koran, also dem islamischen Gesetz, ausdrücklich erlaubt
ist. Da N. Elyas nach außen sehr
geschmeidig auftritt und von ihm gemachte, dokumentierte Äußerungen
stets negiert, wird diese Frage des öfteren gestellt werden müssen. Bei „Iham“ oder auch„Takiya“
handelt es sich um eine Verschleierungstaktik, die ausdrücklich als
eine zum islamischen Glauben gehörende Verhaltenstaktik allen
Muslimen zwingend vorschreibt, ihren Glauben zu verleugnen bzw.
weitgehende Konzilianz vorzutäuschen, wenn es ihrer persönlichen
Situation oder dem Islam dient (Sure 3 Vers 54). ( 7 ) Diese Information über mögliche
Vorspiegelung falscher Tatsachen sollten u.a. der Ministerin für
Schule, Jugend und Kinder Ute Schäfer gegeben werden, denn sie hat
einen Beirat zur Weiterentwicklung des Fachs Islamkunde einberufen,
in dem auch der ZMD und der Islamrat mitwirken. N.Elyas ist häufig zu Gast in den
Medien, und auch die Politiker sehen in ihm wohl den Vertreter der
Muslime in Deutschland. N. Elyas bekennt sich zum
Grundgesetz , „solange wir in der Minderheit sind“, und hat sich
gleichzeitig mehrfach zu der Pflicht der Muslime bekannt, einen
islamischen Staat (hier) zu errichten. Nach den Recherchen von
Fachleuten stehen N. Elyas und der ZMD nicht für die Integration der
Muslime in die westliche Welt. Ihm geht es nach Meinung von
Experten um eine schleichende Islamisierung unserer Gesellschaft.
Ein ehemaliger Islamist (cit. Neumann 2003) sagt über N. Elyas : „In
den arabisch sprechenden Publikationen haben wir einen wirklich
radikalen N. Elyas, den wir in seinen deutschsprachigen
Publikationen nicht wiedererkennen.“ So sagte der Vorsitzende des ZMD
in Deutschland in der Aachener Bilal-Moschee über „ Da`wa“ ( Ruf zum
Islam ) als Lebensaufgabe : „Jeder Muslim und jede Muslimin ist mit
Da`wa beauftragt. Diejenigen, die Da`wa nicht ausüben, sind laut
Koran von Allah verflucht. Wir machen Da`wa, um uns vor der
Verderbnis dieser (deutschen) Gesellschaft zu schützen... Das Ziel
von Da`wa ist, dass die Menschen Allah dienen.....Wir können die
Errichtung des islamischen Staates (hier) nur erreichen, wenn wir
das islamische Leben (Scharia) errichten.“ N. Elyas hat für die
„König-Fahd-Akademie“ eine arabisch-deutsche Koranausgabe
übersetzt. Das Buch ist unverkäuflich und wird als „Geschenk König
Fahds“ in Deutschland verbreitet. Diese Übersetzung lässt das
politische Ziel N. Elyas erkennen: Nicht Integration der Muslime in
Deutschland sondern die Errichtung einer Parallelgesellschaft. In
diesem Sinne schreibt er in einer Fußnote zur Bekleidungsvorschrift
für Frauen (33:599), „dass die Verschleierten erkannt werden als
freie ehrbare Frauen, im Gegensatz zu den nicht ehrbaren Frauen.“
(Schröter 2004) Der saudische Wahhabismus des N.
Elyas und des ZMD ist eine buchstabengetreue Version des Islam. Es
ist eine Version des Islam, in der die Kultur der Feind ist (die
Zerstörung der Buddha-Statuen in Afghanistan geschah in diesem
Sinne). Sie wird als Ablenkung und Korruption der Religion
verstanden. So sagte N. Elyas am 19.03.1994 wörtlich: „Jede Reklame,
die man sieht, ist eine Sünde, fast jede Reklame. Jeder Film, den
man sieht im Fernsehen, ist eine Sünde. Auch die wichtigen Sachen in
unserem Leben, nehmen wir die „Tagesschau“, nehmen wir
Nachrichtenmagazine usw., wenn das Übel, wenn das Verderbnis, wenn
die Sünden so zunehmen, dann werdet ihr vernichtet.“ N. Elyas trat in den letzten
Jahren häufig im Fernsehen auf. Der Islamrat und der ZMD wollen
die Anerkennung als Religionsgemeinschaft und im Folgenden
Islamunterricht an deutschen Schulen einklagen. Sie berufen sich auf die im
Grundgesetz Artikel 4 garantierte Religionsfreiheit. Sie berufen sich auf die
Religionsfreiheit und fordern sie für ein System, das selbst keine
Religionsfreiheit kennt. ( 8 ) Der Islamrat und der ZMD streben
eine kirchenähnliche Struktur an. So haben sie mit anderen Verbänden
in Deutschland eine für diesen Zweck bestimmte Vereinigung als Ziel
vereinbart. Der Islam als Religion dieser
Verbände ist eine Religion und ein Staat, in ihm ist die
Einheit von Religion, Gesetz und Staat vorgegeben. Der ZMD und Islamrat stellen sich
damit gegen die im Grundgesetz verankerte Trennung von Kirche und
Staat. N. Elyas sagte in der
Bilal-Moschee 1994: „Wir können die Errichtung des islamischen
Staates (in Deutschland) nur erreichen, wenn wir das islamische
Leben (die Scharia) errichten.“ Damit stellt sich der ZMD gegen
die verfassungsgemäße Ordnung nach GG Art.9,2. Die festgelegte Stellung der Frau
durch den Koran, der in beiden Verbänden als „islamische
Lebensweise“ (Scharia) praktiziert wird, verstößt gegen GG Artikel
3,2 und gleichermaßen gegen Art. 1 der UN-Charta, der
Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und
Rechten geboren.“ Zur Strategie der beiden
Dachverbände Islamrat und ZMD gehören die verbalen Bekenntnisse zur
Demokratie, zur deutschen Verfassung, zur Toleranz und zum Dialog
für Integration. Zur Strategie des ZMD und des
Islamrats gehört auch die Vermittlung eines positiven Islam- Bildes
als Religion des Friedens (Islam übersetzt= Unterwerfung zu Gott). Friede bedeutet aber für Muslime
„Dominanz des Islam“ (B.Tibi). Ein Islamunterricht im Verständnis
der beiden Verbände würde ein nicht gleichberechtigtes Frauenbild
lehren. Wenn der von den beiden Dachverbänden gelehrte Islam mit dem
Grundgesetz übereinstimmen soll, wird man die Frage der
Menschenrechte aus dem islamisch-religiösen Umfeld herauslösen
müssen. Der Koran beinhaltet über 200
Suren, die zur Gewalt gegenüber Ungläubigen aufrufen. Allein die Schwertverse, die den
Schülern im Islamunterricht vermittelt werden, sind letztlich
Gewaltverherrlichung und entsprechen nicht unseren Gesetzen. ( 9 ) Statt die Koran-abhängigen
Menschenrechte aus dem islamisch-religiösen Umfeld herauszulösen,
haben bis jetzt Vertreter unseres Rechtssystems das Unrechtssystem
des Islam zur Urteilsfindung teilweise in das Grundgesetz
hereingeholt, wie im „Schächturteil“, „Kopftuchurteil“ oder z.B. im
o.a. Urteil im Prozess um muslimische Mädchen und Sportunterricht. So stellt sich unser
Rechtssystem selbst in Frage, da es letztendlich Organisationen
Macht einräumt, mit der diese die freiheitliche Grundordnung
bekämpfen. Wir tun dem Islam insgesamt und
auch integrationswilligen Muslimen, die größtenteils nicht in
Verbänden organisiert sind, keinen Gefallen, wenn wir unser
Rechtssystem so zur Verfügung stellen. So verhindern wir eine
mögliche Koran-Kritik, die zu Toleranz und Pluralismus über eine
Aufklärung führen könnte, denn die Möglichkeit, die Bibel zu
kritisieren, welche die Abkehr vom wörtlichen Verständnis der Bibel
bedeutete, führte dann über religiöse Toleranz und religiösen
Pluralismus zu Toleranz und Pluralismus überhaupt. Wie kann sonst
verhindert werden, dass sich junge Muslime durch Gewalt-Suren
aufhetzen lassen? ( 10 ) Wir haben auch zu fragen: Sind
Organe eines demokratischen Staates dazu berechtigt, seine Bürger
und Gemeinden zu zwingen, Vereine mit antidemokratischer und
antichristlicher Zielsetzung und islamisch-fundamentalistischen
Machtinteressen zu unterstützen? Die Politiker sollen laut Eid
Schaden vom Deutschen Volk wenden. Die Hamburger Soziologin Necla
Kelek zitierte in ihrem neuen Buch „Die fremde Frau“ (Ein Bericht
aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland) den Imam von
Izmir, der den Westeuropäern bereits 1999 drohte: "Dank eurer demokratischen
Gesetze werden wir euch überwältigen, Dank eurer religiösen Gesetze
werden wir euch beherrschen. Eine Auswahl aus 206 Suren, die
zur Gewalt gegen Ungläubige aufrufen: 2, 217 / 2, 191-193 / 3,32 5, 53 / 9, 12 ; 9, 14 / 9, 29 /
9, 73 / 9, 111 41, 27 / 47, 4 8, 12 – 14 / 22, 20 – 22 / 22, 44 – 45 J. Starke |